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Fragen, Antworten & Meinungen
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Hallo, hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann ob rechtlich oder medizinisch. Meine Schwester hat im Oktober letzten Jahres eine Brustvergrösserung vornehmen lassen von 80A auf im Moment 80D( sollte aber C sein). Jetzt ist der Zustand untragbar sie hat eine Synmastie und es hat sich keinerlei Kapsel um die Implantate gebildet. Die Brust schwillt immer noch an ist unförmig und wird heiss und hart. Sie kann keine normalen BH´s tragen und die Brust rutscht auch seitlich weg im liegen. Der Arzt möchte es in der Mitte annähen und seitliche Begrenzungen schaffen sie soll sich aber an den Kosten beteiligen bin mir aber nicht sicher ob das wirklich der richtige Weg ist mit dieser Operation und ob es sich dabei tatsächlich um ein absolutes Unverschulden des Arztes handelt so wie er es behauptet...hoffe sehr auf baldige Antwort die OP soll im Oktober stattfinden....und der erneute Kostenfaktor ist sehr ärgerlich vorallem ist noch nicht klar ob er die Implantate während der OP nicht ganz entfernen muss und sie dann nach ca. einem Jahr eine komplett neue Vergrösserung durchführen muss mit vollen Kosten zu ihren Lasten. MfG B.B.
Diana S
19 November 2009 10:02
Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis, Ihr Mitgefühl und Ihre Ratschläge. Ich habe inzwischen einen Fachanwalt für Medizinrecht eingeschalten. Vielen Dank nochmals! Diana S.
Diana S.
09 November 2009 08:36
OP Brust Silikon/Implantatwechsel nach 9 Jahre. OP mit Implantatwechsel hat am 29.09.09 in einer privat Klinik in Wiesaden statt gefunden. Vor der OP hatte ich zwei fast unsichtbare schöne, ganz dünne Narben und zwei sehr gut platzierte intakte Implantate (laut Aussage der Fachärztin nach OP). Störfaktor für mich und Grund für den Implantatwechsel waren die leichten Falten an der rechte Brust und das nicht gleichmäßige Verhalten beim Anheben der Arme. Und dies nach 9 Jahren, zwei Schwangerschaften bzw. Geburten. Zustand heute sieben Wochen nach OP: - Eine schmerzhafte, unschöne, wulstige Narbe auf der linken Seite. - Zwei lange, dünne, ziehende Hautfalten ausgehend von der Narbe auf der rechten Seite. - Eine nach unten abgesackte Brustform mit einem höckerartigen!!! Ansatz im oberen Bereich. - Brustwarzen die in Richtung Boden schauen anstatt waagerecht. - Zu viel Abstand zwischen den Brüsten - in beiden Brüsten wiederkehrende stechende Schmerzen - beim Anheben der Arme in 90 Grad - rechtes Implantat tendiert nach oben zu rutschen. Das gesamte Bild sieben Wochen nach OP entspricht überhaupt nicht dem was ich mir gewünscht habe und was ich als Frau nach einer neue Schönheitsoperation erwartet habe.Das Ergebnis nach der OP ist schrecklich. Ich kann nicht einmal mehr einen normalen BH anziehen, da durch die jetzige höckerartige Brustform kein Modell passt. Ich sehe mich jeden Tag im Spiegel an und könnte nur heulen. Ich kann und will mit dem Zustand meiner Brüste so nicht leben. Ich empfinde meinem Oberkörper als vollkommen entstellt und unnatürlich. Was raten sie mir? Mit Dank und Gruß im Voraus. D S
Prinzessin68
01 November 2007 08:39
Endlich ein Portal auf dem man seiner Passion so richtig fröhnen kann ! Und daß das immer auch mit einem Risiko verbunden ist -daher wohl auch der Name- ist zwar grundsätzlich richtig, aber eben nur grundsätzlich. Ich suche für jeden Eingriff jeweils einen Spezialisten und minimiere so das Risiko. Kann daher auch nur jedem, der sich jünger fühlt als er aussieht zu einer OP raten. Nächstes Jahr werde ich mir Ober- und Unterlider operativ straffen lassen. Daher bin auch gerade auf der Suche nach Erfahrungsberichten bzgl. Lidkorrektur und Facelifting. Ich habe bisher nur eine Faltenunterspritzung durchführen lassen und meine Mundwinkel unterspritzen lassen. Hatte einen super Effekt, jedoch hält das nicht allzulange und muß daher etwa halbjährlich wiederholt werden. Außerdem ist es etwas schmerzhaft und kostet rund 300 Euro. Die Augenliederkorrektur ist mein nächstes Ziel. Und allen Kritikern sei gesagt: erst selbst dann probieren, dann meckern.
Liebe Grüße, Eure Prinzessin68 4 Einträge
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wird unterstützt von:
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Prof. Dr. med. Dennis von Heimburg |
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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ES ANTWORTET IHNEN RECHTSANWALT KLAUS, KANZLEI OSTHEIM & KLAUS, DARMSTADT
Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld kann bei einer möglicherweise fehlgeschlagenen Brust-OP unter Umständen dann zugesprochen werden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind oder die Aufklärung vor der Operation unzureichend war.
Bei einer kosmetisch indizierten Operation sind die Anforderungen der Gerichte an einen möglichen Behandlungsfehler sehr streng. Bereits im außergerichtlichen Bereich wäre die Einholung eines Gutachtens von Vorteil. War die Operation medizinisch indiziert, könnte die Einholung eines Gutachtens über die Krankenkasse beantragt werden. Dieses Vorgehen wäre für die Patientin kostenfrei. Erfolgte die Operation auf Selbstzahlerbasis kann ein Gutachten ebenfalls nur auf Selbstzahlerbasis eingeholt werden. Erteilt der behandelnde Arzt seine Zustimmung könnte ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen beantragt werden. Auch hier wäre die Erstellung des Gutachtens für den Patienten kostenfrei.
Bezüglich der Frage, ob die Behandlung dem fachärztlichen Standard entsprochen hatte, wären insbesondere folgende Fragen zu klären:
1. Die Wahl der richtigen Operationsmethode
2. Die Wahl der richtigen Implantatgröße
3. Die Wahl der richtigen Implantatform
4. Das behandlungsfehlerfreie Einsetzen der Implantate sowie die postoperative Kontrolle
5. Keine unnötige Verletzung von Muskeln oder Nerven
6. Erfüllung der Aufklärungspflicht über Operationsrisiken
Letztlich sollte zu diesen Punkten in einem Gutachten Stellung genommen werden. Nach Anforderung der Behandlungsunterlagen durch den beauftragten Rechtsanwalt kann auch durch ihn eine Vorabprüfung zu diesen Fragen erfolgen. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme wären vorab von einem Rechtsschutzversicherer, insofern vorhanden, zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Klaus
- Rechtsanwalt -
DIE VOLLSTÄNDIGE KONTAKTADRESSE FINDEN SIE UNTER
http://mein-medizinrechtler.de/Details/OSTHEIM-KLAU S-RECHTSANWAeLTE-PARTNERSCHAFT.html
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ES ANTWORTET RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT DR.CIPER, LL.M., KANZLEI CIPER & COLL., DÜSSELDORF
Es wäre fachmedizinisch zu klären, ob die vorgenommene Schönheits-OP dem ärztlichen Sorgfaltsstandard entsprechend vorgenommen worden ist. Nach den Schilderungen scheint das nicht der Fall zu sein. Ferner wäre zu klären ob auf das entsprechende Risiko, das sich wohl verwirklicht hat, ausführlich und hinreichend aufgeklärt worden ist, bzw. Alternativbhandlungen möglich waren, auf die ausreichend hingewiesen wurden.
Sinnvollerweise sollte vorstehendes mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe abgeklärt werden.
Derweil verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Ciper & Coll. durch:
Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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ES ANTWORTET RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT HOLGER BARTH, KANZLEI BARTH, FREIBURG
Sehr geehrte Frau S.,
es ist schwierig, zu dem von Ihnen geschilderten, sicherlich körperlich und seelisch sehr belastenden Vorgang ohne Kenntnis der Behandlungsunterlagen der Privatklinik einen zuverlässigen Rat zu erteilen. Sicherlich liegt ein Behandlungsfehler im Rahmen der Operation hier nicht fern, wenngleich der Arzt auch bei Schönheitsoperationen einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, das heißt eine kunstgerechtes Behandlung schuldet, nicht aber den nie garantierbaren Erfolg der Behandlung. Sie sollten daher einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren, der Sie unter anderem zunächst über die Möglichkeiten beraten kann, wie Sie zu einem unter Umständen kostenfreien ärztlichen Gutachten zur Frage eines Behandlungsfehlers gelangen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten einer Erstberatung (230,00 EUR) wie auch einer etwaigen außergerichterlichen Geschäftstätigkeit des Anwalts in Bezug auf Ermittlungen zu einem (plausibel) vermuteten Behandlungsfehler.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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ES ANTWORTET RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT ISABEL BALS, FACHANWÄLTE IM STAVENHOF, KÖLN
„Ich empfehle Ihnen, Fotos von der Brust anzufertigen um den Schaden genau zu dokumentieren. Für den Fall, dass Sie nicht sofort einen Anwalt beauftragen wollen, könnten Sie den Sachverhalt zunächst Ihrer Krankenkasse schildern und veranlassen, dass der medizinische Dienst der Krankenkasse (MdK) ein Gutachten erstellt. Der MdK benötigt neben den Bildbefunden alle Behandlungsunterlagen. Um diese bei den Ärzten vollständig anzufordern, würde ich von Anfang an einen Anwalt einschalten. Dieser sollte Fachanwalt für Medizinrecht sein und nur Patienten vertreten.“
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Bals
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
DIE VOLLSTÄNDIGEN KONTAKTDATEN FINDEN SIE UNTER
http://mein-medizinrechtler.de/Details/KANZLEI-BUeR OGEMEINSCHAFT-IM-STAVENHOF.html
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ES ANTWORTET IHNEN RECHTSANWALT MICHAEL GRAF, KANZLEI IHR ANWALT 24 / MÜNCHEN
"Gerade bei plastischen Operationen ist der Grad zwischen Behandlungsfehler und Komplikation sehr verwaschen. Nur ein Sachverständiger bzw. ein Nachbehandler kann beurteilen, ob das Ergebnis ein "Pfusch" ist, oder ob sich eine Komplikation verwirklicht hat. Sollte es tatsächlich Arztpfusch sein, dann ist der Weg zum Patientenanwalt empfehlenswert, dann hadelt es sich um einen Behandlungsfehler. Sollten bloss "sich verwirklichende Komplikationen" vorliegen, so prüfen Sie genau, ob Sie hierüber mündlich schonungslos aufgeklärt worden sind. Falls nein, dann ist auch hier der Weg zum Patientenanwalt empfehlenswert, dann liegen Aufklärungsfehler vor. Es wäre gut, wenn Sie das Ergebnis und den Verlauf des Zustands wöchentlich abfotografieren."
Mit freundlichen Grüßen
Michael Graf
Rechtsanwalt
DIE VOLLSTÄNDIGEN KONTAKTDATEN VON RECHTSANWALT MICHAEL GRAF FINDEN SIE IN UNSEREM RECHTSANWALTSVERZEICHNIS FÜR MEDIZINRECHTLER http://mein-medizinrechtler.de