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Willkommen auf schoenheitschirurgie-risiko.de

 

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Willkommen auf schoenheitschirurgie-risiko.de
dem Internetportal rund um die Schönheitschirurgie

Das Portal schoenheitschirurgie-risiko.de soll allen die sich für einen chirurgischen Eingriff im Bereich Schönheitschirurgie interessieren ein zuverlässiger Wegweiser sein.

Eine zuverlässige und vor allem neutrale Informationsstelle ist gerade im Bereich der Schönheitschirurgie notwendig, da der Begriff des Schönheitschirurgen rechtlich nicht geschützt ist, sich also jeder Chirurg auch als Schönheitschirurg bezeichnen kann. Und gerade im Bereich der Schönheitschirurgie, wo sich der Erfolg auf Grund der Subjektivität des Betrachters nicht immer klar vom Mißerfolg abgrenzen läßt (von groben Arztfehlern / ärztlichen Kunstfehler / ärztlichen Behandlungsfehlern einmal abgesehen), ist neutrale Information unverzichtbar.

Die Seite schoenheitschirurgie-risiko.de ist ein Angebot des Informationsdienst Medizinrecht, der medizinische und juristische Informationen zusammenführt und für Sie aufbereitet. Dabei ist der Informationsdienst Medizinrecht absolut neutral und unabhängig. Daher sind auch alle Einträge -sowohl von Rechtsanwälten als auch von Ärzten- auf allen unseren Seiten für diese absolut kostenfrei. 

Hier finden Sie Informationen zur Schönheitschirurgie / Ästhetischen Chirurgie sowie auch zur Plastischen Chirurgie und Ihren Risiken. Neben dem medizinischen Risiko, welches ein solcher ärztlicher Eingriff mit sich bringt und anderen medizinischen Informationen aus dem Bereich der Schönheitschirurgie, stellen wir Ihnen auch und gerade rechtliche bzw. juristische Informationen zur Verfügung.

Unter dem Navipunkt Schadensfall geben wir Ihnen Tipps zum richtigen Verhalten im Fall einer mißlungenen Schönheitsoperation, also im Fall eines ärztlichen Kunstfehlers / ärztlichen Behandlungsfehlers (Arzthaftungsfall).

Im Zusammenhang mit einer Arzthaftungsklage nach einer fehlerhaften bzw. mißglückten Schönheitsoperation erläutern wir auch die Begriffe des Schadensersatz und des Schmerzensgeld, sowie die Voraussetzungen unter denen Schadensersatz und Schmerzensgeld im Arzthaftungsrecht nach einer fehlerhaften Schönheitsoperation im Rahmen einer Arzthaftungsklage in einem Arzthaftungsprozess geltend gemacht werden können.

Wir führen zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung durch, nennen Ihnen aber gerne einen auf Arzthaftungsrecht / Arzthaftung spezialisierten Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftung / Arzthaftungsrecht. 

In diesem Zusammenhang raten wir jedem, der Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden ist, im Schadensfall (ärztlicher Kunstfehler / Behandlungsfehler) eine Arzthaftungsklage bzw. einen Arzthaftungsprozess unbedingt von einem erfahrenem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftungsrecht führen zu lassen bzw. einen Fachanwalt für Medizinrecht mit der Durchführung zu betrauen.

Denn im Medizinrecht (also auch im Bereich der Schönheitschirurgie) spielen in die juristischen Fragestellungen immer auch komplizierte medizinische Sachverhalte hinein, die nur ein auf Arzthaftung spezialisierter und geübter Anwalt bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht angemessen beurteilen kann. Von der Notwendigkeit der Kenntnis neuster Gerichtsurteile aus dem Bereich Arzthaftung / Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht, ganz zu schweigen.

Einen spezialisierten Rechtsanwalt / Kanzlei finden Sie unter dem Punkt Anwälte & Kanzleien oder in unserem Anwaltsverzeichnis www.mein-medizinrechtler.de

Informationen über die Risiken weiterer, spezieller medizinischer Eingriffe finden Sie auf den Seiten des Informationsdienst ebenfalls. Klicken Sie dazu einfach auf den entsprechenden Punkt in der Navigation. Hier erwarten Sie Informationen zu den Risiken einer Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Bruststraffung,  Brustimplantaten / Silikonimplantaten, Fettabsaugung / Liposuktion, Nasenkorrektur, Facelifting, Haartransplantation, Lasik-OP, Schönheitschirurgie, Plastische Chirurgie, Ästhetische Chirurgie, Zahnimplantate, Penisverlängerung und Penisvergrößerung, Lidkorrektur, sowie zur Lidstraffung.

Weiterhin finden Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht, über Vertragsverhältnisse zwischen Patient und Arzt, Hebamme oder Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr, bis hin zum Inhalt einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt (ärztliche Aufklärungspflicht - Patientenaufklärung) und den Konsequenzen die sich bei Nichtbeachtung der Aufklärungspflicht ergeben.

Um die Übersichtlichkeit sicherzustellen sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie beispielsweise zum Narkoserisiko, zu den Patientenrechten, zur Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung und zu Behandlungsverträgen auf eigenen Themenseiten dargestellt. Eine Auflistung der einzelnen Themenseiten finden Sie in der Navigationsleiste auf der linken Seite von schoenheitschirurgie-risiko.de. Die Erkärung medizinischer und juristischer Fachbegriffe finden Sie in unserem Lexikon Medizin und Recht.

Wir danken für Ihr Vertrauen und Ihren Besuch auf schoenheitschirurgie-risiko.de, dem Portal mit medizinischen und juristischen Informationen rund um die Schönheitschirurgie.

 

wird unterstützt von:
Prof. Dr. med.
Dennis von Heimburg
Facharzt für Plastische und
Ästhetische Chirurgie

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